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Technischer DienstDer Technische Dienst des Integrationsamtes empfiehlt Arbeitshilfen oder behinderungsgerecht modifizierte Maschinen und begleitet notwendige Umbaumaßnahmen. Ferner schult er die betrieblichen Integrationsteams zu den Themen Ergonomie, Behinderungen, behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltungen usw. Dieser kostenlose Service steht Arbeitgebern, schwerbehinderten Menschen und ihren Vertretern, beispielsweise im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe und der Wohnungshilfe gleichermaßen zur Verfügung. Bei der beruflichen Eingliederung gilt es die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit dem Leistungsvermögen des/der zukünftigen Mitarbeiter(s)-in zu vergleichen. Aus dem Vergleich von Anforderungs- und Leistungsprofil ermittelt der Technische Berater einen möglicherweise vorhandenen Anpassungsbedarf des Arbeitsplatzes an die Behinderung des/der schwerbehinderten Mitarbeiter(s)-in. Auch bei Anträgen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen, also wenn es um die Beurteilung des Betreuungsaufwands geht oder bei beantragten Lohnkostenzuschuss wegen behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen wird der Technische Berater eingeschaltet. Auch arbeitslose schwerbehinderte Menschen, die sich beruflich selbstständig machen möchten, können ebenfalls auf diesen kostenlosen Service |
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