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Persönliches BudgetDas Persönliche Budget:
Wer kann das Persönliche Budget beantragen?
Welche Leistungen können zum Beispiel beantragt werden?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Was kann ich jetzt tun?Lassen Sie sich von uns informieren. Ihre Ansprechpartner beim Landesamt sind: Servicecenter:
Überörtlicher Träger der Sozialhilfe:
Integrationsamt:
Hauptfürsorgestelle:
>> Das (Trägerübergreifende) Persönliche Budget - Erläuterungen und Hinweise Download als PDF Datei (Trägerübergreifendes) Persönliches Budget- Erläuterungen und Hinweise -1. AllgemeinesMit der Einführung des Persönlichen Budgets wird behinderten Menschen die Möglichkeit gegeben, ihren individuellen Unterstützungsbedarf selbst einzukaufen und zu organisieren. Der Unterstützungsbedarf kann damit individuell an die Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Behinderten angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch bestimmt damit selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt. Das Persönliche Budget ist damit Chance zu mehr Selbstbestimmung, erfordert jedoch auch Eigeninitiative und Selbstorganisation der erforderlichen individuellen Hilfen. Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der Leistungsgewährung und Leistungserbringung. Die rechtliche Grundlage bildet § 17 des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX) in Verbindung mit der Budgetverordnung (BudgetV). Was ist das Persönliche Budget, was ist anders als bisher?Üblicherweise gewährt der Sozialhilfeträger dem behinderten Menschen eine Sachleistung; d. h. der behinderte Mensch erhält „Naturalien“ in Form von Dingen (z. B. Hilfsmittel) oder Diensten (z. B. ambulant betreutes Wohnen). Der Sozialhilfeträger hat mit dem Anbieter der Leistung einen Vertrag geschlossen, das Entgelt (Preis) festgesetzt und rechnet mit diesem ab. Der behinderte Mensch selbst hat auf die Ausgestaltung der Sachleistung keinen Einfluss. Der Budgetnehmer sucht sich selbst seine Unterstützer, handelt mit diesen aus, welche Leistungen, wann, wie und durch wen erbracht werden sollen und vereinbart einen Preis. Er schließt selbst den Vertrag mit seinen Leistungserbringern. Diese können fachlich geeignete Privatpersonen oder auch traditionelle Leistungsanbieter (z.B. Pflege- oder Behindertendienste) sein. Was ist ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget und wie wird es gebildet?Das Persönliche Budget kann nicht nur Leistungen eines Leistungsträgers beinhalten. Beim Trägerübergreifenden Persönlichen Budget werden, bei Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger (Sozialhilfeträger, Krankenkasse, Pflegekasse, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung etc.) zu einem Budget zusammengeführt. Einer der Rehabilitationsträger wird hierbei zum sogenannten Beauftragten. Der Beauftragte
Es ist nur ein Antrag bei einem Rehabilitationsträger erforderlich; die Leistungsgewährung erfolgt aus einer Hand. Welche Rehabilitationsträger kommen in Betracht?
2. PersonenkreisWer kann ein Persönliches Budget beantragen?Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag gewährt. Wo können Sie den Antrag stellen?Sie können bei jedem Rehabilitationsträger, an den Sie Ansprüche haben, einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen. Der Antrag kann auch bei den Gemeinsamen Servicestellen
der Rehabilitationsträger gestellt werden. Eine Auflistung der Servicestellen finden sie unter: www.reha-servicestellen.de. Sofern das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (Überörtlicher Träger der Sozialhilfe im Saarland, Integrationsamt, Hauptfürsorgestelle) beteiligt ist, können Sie einen Antrag stellen an das: Landesamt für Soziales,Gesundheit und Verbraucherschutz Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Vorhandene Unterlagen, insbesondere Leistungsbescheide, sollten Sie in Kopie mit dem Antrag (Antragsformular, Sozialhilfefragebogen mit Vermögenserklärung, Einverständniserklärung, ärztliche Unterlagen) übersenden. 3. LeistungenWelche Leistungen können in das (Trägerübergreifende) Persönliche Budget eingehen?Als budgetfähig gelten Leistungen, die alltäglich sind und regelmäßig wiederkehren. Für den Bereich der Sozialhilfeleistungen gelten Eingliederungshilfeleistungen und Leistungen der Hilfe zur Pflege grundsätzlich als budgetfähig. Bei Sozialhilfeleistungen ist auch im Rahmen eines Budgets die Einkommenssituation zu prüfen. Möglicherweise ist ein Eigenanteil zu zahlen. Sofern Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, kommen für ein Persönliches Budget unter anderem folgende Leistungen in Betracht:
4. VoraussetzungenWelche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
5. VerfahrensablaufDas Landesamt prüft die Voraussetzungen (ggf. unter Einbeziehung des Ärztlichen/Sozialen Dienstes oder des Technischen Beraters), nimmt mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen
Termin zu einem gemeinsamen Gespräch.
Schließlich werden die Ziele, die Höhe des Budgets und die Art der Nachweise hinsichtlich der Budgetverwendung vereinbart und für den Bewilligungszeitraum festgelegt. Auf der Grundlage des Gesprächs wird eine Zielvereinbarung erstellt und Ihnen zugesandt. Wenn Sie mit der Zielvereinbarung einverstanden sind, senden Sie diese unterschrieben an das Landesamt zurück. Bei Unklarheiten oder Ergänzungswünschen Ihrerseits ist selbstverständlich ein weiteres Gespräch möglich. Die Zielvereinbarung wird Bestandteil des Bewilligungsbescheides. Das (Trägerübergreifende) Persönliche Budget wird monatlich im Voraus vom Landesamt auf Ihr Konto überwiesen. 6. Ergänzende HinweiseWas ist zu tun, wenn das Geld auf Ihrem Konto ist?Mit dem Geld "kaufen" Sie die benötigte Hilfe selbst ein. Zu dem (Trägerübergreifenden) Persönlichen Budget zählt bei entsprechendem Einkommen auch der berechnete
Eigenanteil. Das heißt, Sie müssen den Eigenanteil ebenfalls dem Ziel entsprechend einsetzen und in den Ausgaben nachweisen. Diese schicken ihre Rechnung über die Leistungserbringung an Sie. Nach Prüfung der Rechnung überweisen Sie den Rechnungsbetrag. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, entsprechende Sozialabgaben und Steuern abzuführen. Was ist, wenn Sie mit dem Geld für die Hilfe nicht auskommen?Als Budgetnehmer sind Sie Kunde/Auftraggeber gegenüber den Leistungserbringern. Daraus ergibt sich, dass Sie die Leistungen und Kosten verhandeln können und
Leistungsvereinbarungen direkt abschließen.
Wie muss nachgewiesen werden, wofür das Geld eingesetzt wurde?Das Landesamt wird Sie in der Regel nach etwa sechs Monaten wieder zu einem Gespräch einladen. Hierbei soll über den aktuellen Stand der Zielvereinbarungen gesprochen werden: Was ist, wenn Sie von dem Persönlichen Budget Geld eingespart haben?Nach Ende des Bewilligungszeitraums besteht die Möglichkeit, eingespartes Geld in den nächsten Bewilligungszeitraum zu übertragen. Was ist, wenn Sie mit dem Persönlichen Budget nicht zu Recht kommen und wieder in das bisherige Verfahren zurück möchten?Aus schwerwiegenden Gründen ist der Wechsel in die Sachleistung jederzeit möglich. Hierzu informieren Sie bitte zeitnah das Landesamt. Dieses veranlasst die Aufhebung des
Persönlichen Budgets und den Wechsel zur Sachleistung. Dem Budgetnehmer entstehen durch den Wechsel keine Nachteile! Allerdings sind - beim Trägerübergreifenden Budget - erneut alle beteiligten Rehabilitationsträger unabhängig voneinander zuständig. >> Antrag auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets Download als PDF Datei>> Das (Trägerübergreifende) Persönliche Budget - Erläuterungen und Hinweise Download als PDF Datei |
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