IntegrationsamtInformationenGesetzestexteSeminareService |
Informationen > Integrationsunternehmen
Integrationsunternehmen § 132 SGB IXEin Integrationsunternehmen ist ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Betrieb mit mindestens 25 Prozent und höchstens 50 Prozent schwerbehinderten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, insbesondere schwerbehinderte Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung. Die Beschäftigung in einem Integrationsunternehmen soll dabei helfen, die schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „fit“ zu machen für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ihnen soll daher arbeitsbegleitende Betreuung, berufliche Weiterbildung, die Teilnahmemöglichkeit an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen geboten werden. Das Integrationsamt fördert Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und die betriebswirtschaftliche Beratung von Integrationsunternehmen und schafft damit die Grundlage zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen die in einer Werkstatt für behinderte Menschen unterfordert aber den Belastungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch nicht in Gänze gewachsen sind. Zur Förderung zählen beispielsweise bauliche Maßnahmen und die Anschaffung von Maschinen, EDV-Ausstattungen, Einrichtungsgegenständen oder Kosten für ein Gründungsgutachten. |
Integrationsamt des Saarlandes
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
Integrationsamt des Saarlandes - Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
© Integrationsamt des Saarlandes - www.integrationsamt-saarland.de