Integrationsamt des Saarlandes

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz

Integrationsamt des Saarlandes - Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
Informationen > Finanzielle Hilfen

Finanzielle Hilfen

Sie wollen für einen schwerbehinderten Menschen einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz neu schaffen oder einen bereits vorhandenen Arbeitsplatz behinderungsgerecht anpassen? Das Integrationsamt berät Sie hierbei, zahlt Zuschüsse und gewährt zinsgünstige Darlehen, soweit der Arbeitsplatz im Saarland liegt und kein vorrangig verpflichteter Rehabilitationsträger (z.B. Agentur für Arbeit , Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung) zuständig ist.

Was wird gefördert?

  • Sämtliche notwendigen Investitionen, wie zum Beispiel die Anschaffung von Schreibtischen, Stühlen, sonstigen Büromöbeln, Computern, technische Vorrichtungen – alles was zum Arbeitsplatz gehört, auch ohne Bezug zur der Behinderung des/der Arbeitsnehmer(s)-in
  • Behinderungsgerechte Anpassung vorhandener Arbeitsplätze
  • Bauliche Veränderungen, wie die Schaffung eines behinderungsgerechten Zugangs zum Arbeitsplatz oder zur (Behinderten-)Toilette
  • Benötigt der/die schwerbehinderte Mitarbeiter/in eine besondere Unterstützung am Arbeitsplatz können die hieraus resultierenden Kosten als „Außergewöhnlicher Betreuungsaufwand“ dem Arbeitgeber erstattet werden
  • Behinderungsbedingt abnehmende Leistungsfähigkeit wird durch Lohnkostenzuschüsse kompensiert
Die notwendigen Antragsvordrucke finden Sie unter Download.
© Integrationsamt des Saarlandes - www.integrationsamt-saarland.de