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Finanzielle HilfenSie wollen für einen schwerbehinderten Menschen einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz neu schaffen oder einen bereits vorhandenen Arbeitsplatz behinderungsgerecht anpassen? Das Integrationsamt berät Sie hierbei, zahlt Zuschüsse und gewährt zinsgünstige Darlehen, soweit der Arbeitsplatz im Saarland liegt und kein vorrangig verpflichteter Rehabilitationsträger (z.B. Agentur für Arbeit , Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung) zuständig ist. Was wird gefördert?
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Integrationsamt des Saarlandes
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
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