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Allgemeine InformationenMit Rat und Tat stehen die Expertinnen und Experten des Integrationsamtes, gemeinsam mit dem Technischen Berater, den Psychologen und Sozialarbeiterinnen sowie dem Ergotherapeuten des Integrationsfachdienstes zur Seite und helfen bei
Regelmäßig finden hierzu eine Vielzahl von Betriebsbesuchen statt. Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (§ 77 SGB IX) fließen Jahr für Jahr enorme Summen in saarländische Betriebe zur Einrichtung und Neuschaffung behinderungsgerechter Arbeitsplätze (§ 102 SGB IX), zum Ausgleich eines außergewöhnlichem Betreuungsaufwandes oder von behinderungsbedingten Minderleistungen schwerbehinderter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie zur Gründung von Integrationsbetrieben (§ 132 SGB IX). |
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