Integrationsamt des Saarlandes

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Allgemeine Informationen

Mit Rat und Tat stehen die Expertinnen und Experten des Integrationsamtes, gemeinsam mit dem Technischen Berater, den Psychologen und Sozialarbeiterinnen sowie dem Ergotherapeuten des Integrationsfachdienstes zur Seite und helfen bei

  • Fragen zum Schwerbehindertenrecht
  • Fragen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
  • psychosozialen Fragen

Regelmäßig finden hierzu eine Vielzahl von Betriebsbesuchen statt.

Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (§ 77 SGB IX) fließen Jahr für Jahr enorme Summen in saarländische Betriebe zur Einrichtung und Neuschaffung behinderungsgerechter Arbeitsplätze (§ 102 SGB IX), zum Ausgleich eines außergewöhnlichem Betreuungsaufwandes oder von behinderungsbedingten Minderleistungen schwerbehinderter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie zur Gründung von Integrationsbetrieben (§ 132 SGB IX).

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